„Beschluss zur Wiederaufnahme Training und Spielbetrieb Landeskader
Das Präsidium hat beschlossen, dass
• das Training der Landeskader gemäß der im § 5 Abs. 7 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung festgelegten Rahmenbedingungen stattfinden kann. Dies bedeutet, dass die Regelungen zu Mindestabstand und kontaktfreier Sportausübung entfallen, wenn dies für „die reine Sportausübung zwingend erforderlich ist“. Alles weitere ist durch ein Hygieneschutzkonzept geregelt.
Die Eltern sind vorab entsprechend zu informieren. Kinder, deren Eltern der Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen widersprechen (Kind gehört Risikogruppe an, Elternteil gehört Risikogruppe an o. ä.) können ggf. derzeit nicht am Training teilnehmen, sie erfahren dadurch aber keine Nachteile für ihre Zugehörigkeit zum Landeskader. Alles weitere obliegt in diesem Fall individuellen Absprachen.
Der LSA hat in der ersten Augustwoche in einer Sitzung Details besprochen. Eine Information an die Eltern der entsprechenden Spieler/-innen bezüglich der Trainingsplanung erfolgt durch die Landestrainer in dieser Woche.“
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